Gebühren
Transparente Gebühren.
Transparente Gebühren.
Eine möglichst transparente Gebührenpolitik fördert von Beginn an das Vertrauensverhältnis. Wir versuchen nicht mit überhöhten Gebühren maximalen Profit in möglichst kurzer Zeit zu erwirtschaften, sondern sehen unseren Profit in der Zufriedenheit unserer Mandanten die uns langfristig weiterempfehlen.
Für eine ausführliche Erstberatung bei uns in der Kanzlei fallen Kosten in Höhe von 190,00 € netto an.
Sofern eine anschließende Erteilung des Mandats vereinbart wird, besteht die Möglichkeit unsere Tätigkeiten durch die Vereinbarung einer Stundensatzvereinbarung bzw. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen.
Aus der Tatsache, dass Ihr Fall von einem Bearbeiter mit einer berufsrechtlichen Mehrfachqualifikation ( Rechtsanwalt / Fachanwalt / Steuerberater ) bearbeitet wird, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren.
Für unsere Mandanten besteht hier neben dem Qualitätsvorteil bei der Bearbeitung des Falles, da die Probleme von Beginn an sowohl unter Berücksichtigung der zivil- als auch der steuerrechtlichen Problematik angegangen werden, auch ein Kostenvorteil, da keine gesonderten Gebühren für einen Rechtsanwalt / Fachanwalt einerseits und einen Steuerberater andererseits anfallen.