Patientenverfügung
Aegroti Salus Suprema Lex.
Aegroti Salus Suprema Lex.
Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, welche medizinische Behandlung er in Anspruch nehmen will. Durch eine Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden, falls Ihnen die Handlungsfähigkeit abhanden gekommen ist, um selbst hierüber zu entscheiden.
Dies kann der Fall sein, wenn Sie in ein Koma gefallen sind, sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befinden oder an fortgeschrittener Demenz leiden. Die Patientenverfügung richtet sich direkt an die behandelnden Ärzte. Es wird sichergestellt, dass die medizinische Behandlung nach Ihrem Willen durchgeführt wird, auch wenn Sie diesen nicht mehr mitteilen können.
Besondere Bedeutung erlangt die Patientenverfügung im Bereich von lebensverlängernden Maßnahmen. Oft werden diese als nur leidensverlängernd empfunden. Für den Fall schwerster gesundheitlicher Beeinträchtigungen, bei denen keine Aussicht mehr auf eine Genesung besteht, können Sie Anordnungen treffen, ob bzw. für welche Fälle lebensverlängernde Maßnahmen gewollt oder nicht gewollt sind.
Wir helfen Ihnen zu entscheiden, ob eine Patientenverfügung sinnvoll für Sie ist und formulieren diese gegebenenfalls nach Ihren Vorstellungen.