Steuerberaterhaftung
Um eine Steuererklärung abgeben zu können muss man Philosoph sein;
es ist zu schwierig für einen Mathematiker.
Um eine Steuererklärung abgeben zu können muss man Philosoph sein;
es ist zu schwierig für einen Mathematiker.
Die entgeltliche Erledigung einmaliger oder laufender steuerlicher Angelegenheiten erfolgt regelmäßig im Rahmen von Werkverträgen oder Dienstverträgen zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten. Sofern einem Steuerberater bei seinen Leistungen Fehler unterlaufen und dem Mandanten hierdurch ein Schaden entsteht, kann der Steuerberater in Regress genommen werden.
Haftungsfälle sind bei der Steuerberatung in vielfältiger Weise denkbar, wie bei Fristversäumnissen, falschen Gestaltungshinweisen oder unterlassenen Anträgen beim Finanzamt.
Der alleinige Steuerberater einer GmbH ist zum Beispiel verantwortlich bezüglich der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, auch wenn er diese selbst nicht erstellt hat. Ergeben sich nach einer Betriebsprüfung Nachzahlungen wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung haftet der Steuerberater für den Schaden (KG Berlin U 4954/00).
Oder ergeben sich aus den Unterlagen eines Mandanten bei der Durchsicht durch den Steuerberater erkennbare Unstimmigkeiten, ist der Steuerberater verpflichtet den Mandanten auf die Unstimmigkeiten hinzuweisen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen anzufordern. Wird dies versäumt und werden deshalb bei einer anschließenden Betriebsprüfung Steuernachzahlungen festgesetzt, kann sich der Steuerberater schadenersatzpflichtig machen (OLG Düsseldorf 23 U 22/01).
Ein Steuerberater ist auch verpflichtet gezielt nach dem Vorhandensein von außergewöhnlichen Belastungen des Steuerpflichtigen zu fragen. Hierunter fallen zum Beispiel viele Aufwendungen für Ärzte die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Zum Existenzschutz der Steuerberater besteht eine gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, welche den Schaden bei Fehlern des Steuerberaters für diesen reguliert.
Sofern Sie vermuten oder sicher sind, dass Sie einen vermögensrechtlichen Schaden durch den Fehler eines Steuerberaters erlitten haben, beraten wir Sie gerne über die möglichen weiteren Vorgehensweisen. Sofern keine Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Steuerberaters hinsichtlich einer Regulierung des Schadens möglich ist, vertreten wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und setzen diese im streitigen Verfahren gegen die Versicherung durch.