Stiftungen
Steuerneutrales Geld ist kein Schwarzgeld.
Steuerneutrales Geld ist kein Schwarzgeld.
Der Errichtung und Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung, können verschiedene Überlegungen zu Grunde liegen. Grundsätzlich ist die Errichtung bei größeren Vermögen und dem Fehlen von Nachkommen oder anderweitig vorhandenen Erben überlegenswert.
Aber auch bei vorhandenen Erben, kann die Errichtung einer Stiftung sinnvoll sein, um den Willen des Erblassers optimal umzusetzen.
Motive für eine Stiftung können gemeinnütziger und mildtätiger Art sein. Der Wunsch des Erblassers mit seinem Vermögen etwas Gutes zu tun bestimmt in diesen Fällen die Stiftungsgründung. Eine Stiftung die sich solchen Zwecken verschreibt, wird mit weitreichenden Steuerfreiheiten belohnt.
Es können aber auch familiäre Gründe eine Rolle für die Errichtung einer Stiftung spielen. Hier steht dann der Wunsch nach einer langfristigen Absicherung der Familie im Vordergrund. Durch geeignete Regelungen kann auch einer erbrechtlichen Auseinandersetzung in der Familie vorgebeugt werden.
Schließlich kann der Gedanke das eigene Lebenswerk langfristig zu sichern für eine Stiftung sprechen. Oft wird es sich hierbei um ein Unternehmen handeln. Durch die Gründung einer Stiftung kann der Fortbestand des Unternehmens gesichert und eine Veräußerung des Unternehmens verhindert werden.
Derzeit gibt es in Deutschland ca. 17.000 Stiftungen, welche überwiegend gemeinnützig tätig sind. 60 % der Stiftungen verfügen über ein Vermögen von maximal 500.000 €.
Sofern Sie sich mit dem Gedanken tragen eine Stiftung zu errichten, beraten wir Sie hierzu gerne und setzen Ihre Vorstellungen bei Bedarf rechtswirksam um.