Betreuungsverfügung
Man soll sein Leben so planen, als ob man ewig lebe und so organisieren, als ob man morgen sterbe.
Man soll sein Leben so planen, als ob man ewig lebe und so organisieren, als ob man morgen sterbe.
Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sein Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen und haben Sie keine Vorsorgevollmacht formuliert, in welcher Sie einer Vertrauensperson für diesen Fall Vollmacht eingeräumt haben, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie bestellen.
Als Betreuer wird oft jemand bestellt, den Sie bis dahin nicht gekannt haben und der Ihre Betreuungsangelegenheiten berufsmäßig und gegen Bezahlung (aus Ihrem Vermögen) wahrnimmt. Es kann sein, dass Sie mit dieser Person gut zurechtkommen. Möglicherweise sind Sie aber mit den Entscheidungen des Betreuers über Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht einverstanden und müssen diesen dennoch bezahlen.
Um dies zu vermeiden, ist es Ihnen möglich eine Betreuungsverfügung zu formulieren. Sie bestimmen darin eine Person (oder auch mehrere), die im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit und notwendigen Betreuung, zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Die von Ihnen genannte Person ist dann von dem zuständigen Betreuungsgericht bei der Bestellung des Betreuers zu berücksichtigen.
Dadurch wird gewährleistet, dass eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Betreuer bestellt wird und nicht ein Fremder.
Da die Folgen einer Betreuung sehr einschneidend sind, raten wir zumindest zur Formulierung einer Betreuungsverfügung, sofern eine Vorsorgevollmacht nicht erwünscht ist.
Gerne beraten wir Sie weitergehend zu diesem Thema und erstellen die für Sie passenden Lösungen.