Unser Erfolgsrezept
Der persönliche Kontakt mit kurzen Wegen vermeidet Informationsverlust und ist für uns ein Schlüssel zum Erfolg.
Im Mittelpunkt
Die Kanzlei Linseis wurde im Jahr 2007 gegründet und verfügt heute über zwei Standorte in München und Erding. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Steuerberater liegt auf der außergerichtlichen Beratung und Gestaltung, sowie der Vertretung vor Gericht, in den Rechtsbereichen Erbrecht und Steuerrecht.
Der persönliche Kontakt mit kurzen Wegen vermeidet Informationsverlust und ist für uns ein Schlüssel zum Erfolg.
Unser Anspruch als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Steuerberater ist es eine spezialisierte Rechtsberatung von überdurchschnittlicher Qualität anzubieten.
Die Tätigkeit unserer Kanzlei ist spezialisiert auf die anwaltliche Vertretung im Erbrecht und Steuerrecht.
Über
Im Mittelpunkt standen von Beginn an unsere Mandanten und ihre Interessen die es gilt bestmöglich zu vertreten. Der persönliche Kontakt mit kurzen Wegen ist dabei ein Schlüssel für den Erfolg. Nur so kann es zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Mandatsverhältnis kommen und es kann vermieden werden, dass es zu Informationsverlusten kommt.
Unser Anspruch ist es eine hoch spezialisierte Rechtsberatung von überdurchschnittlicher Qualität anzubieten. Als mittelständische Kanzlei mit Spezialisierung auf nur einen umfassenden Rechtsbereich wollen wir unsere Tätigkeit bewusst abgrenzen von der Arbeitsweise und den damit verbundenen Nachteilen der anonymen „Anwaltsfabriken“ in den Städten, wie auch den unter Qualitätsverlust leidenden kleineren Kanzleien auf dem Land, die als Generalisten tätig sind und versuchen sämtliche Rechtsbereiche abzudecken.
Deshalb haben wir uns entschieden die Tätigkeit unserer Kanzlei auf die Rechtsbereiche Erbrecht und Steuerrecht zu begrenzen.
Beide Rechtsgebiete sind in einer Weise miteinander verflochten, dass eine getrennte Beratung kaum sinnvoll möglich ist. Ein Erbrechtsfall wirft in der Regel immer Fragen nach der Erbschaftsteuer auf, wie auch in die Begleitung einer Erbauseinandersetzung mit Grundstücken immer die Problematik der Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen ist. Eine vom Erblasser begangene Steuerhinterziehung ist auch für den Erben relevant. Es gibt daher kaum einen denkbaren Erbrechtsfall ohne steuerliche Problematik.
Die Fokussierung auf das Erbrecht und das Steuerrecht unterstreichen wir auch durch unsere fachliche Mehrfachqualifizierung als Rechtsanwalt, Fachanwalt und Steuerberater. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte Ihres Falles von Anfang an berücksichtigt werden.
Gerade die Rechtsberatung im Erbrecht und Steuerrecht basiert auf Vertrauen. Wir wissen, dass Ihre Zufriedenheit letztlich auch unser Erfolg ist. Deshalb ist es ein wesentlicher Bestandteil unseres Selbstverständnisses, dass wir uns engagiert für die Wahrnehmung Ihrer Interessen einsetzen.
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