Testamentsvollstreckung
Wer will selig sterben, gebe an die rechten Erben.
Testaments-
vollstreckung
Wer will selig sterben, gebe an die rechten Erben.
Wer will selig sterben, gebe an die rechten Erben.
Wer will selig sterben, gebe an die rechten Erben.
In Deutschland ist das Erbrecht durch Art. 14 des Grundgesetzes in Verfassungsrang besonders geschützt. In den §§ 1922 -2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde eine einfachgesetzliche Ausformulierung des Erbrechts vorgenommen. Grundsatz des Erbrechts ist, dass mit dem Tod einer Person dessen Vermögen ipso jure auf eine oder mehrer andere Personen übergeht.
Der Erblasser hat hierbei die Möglichkeit die gesetzliche Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag abzuwandeln und eine anderweitige Erbfolge anzuordnen. Dies kann er aber nicht willkürlich tun. Vielmehr unterliegt er hierbei gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Pflichtteilsrecht. Gerade beim Testament gilt es aber auch Formvorschriften zu beachten.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Erbrechts außergerichtlich und auch gerichtlich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.