Vorsorgevollmacht
Im Erbrecht heißt gut gemeint noch lange nicht gut gestaltet.
Im Erbrecht heißt gut gemeint noch lange nicht gut gestaltet.
Die Vorsorgevollmacht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit zunehmendem Alter und verlängerter Lebensdauer steigt das Risiko in Fällen von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nur noch eingeschränkt handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Damit dann aber immer noch alle Angelegenheiten nach den eigenen Vorstellungen geregelt und entschieden werden können, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht formulieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Entscheidungen gegen Ihren Willen getroffen werden.
Mittels einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu ermächtigen, in Fällen von eigener Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Ortsabwesenheit für Sie zu handeln. Die Vollmacht dient der vorübergehenden oder dauerhaften Vertretung der eigenen Interessen, sofern man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen und umzusetzen. Besondere Bedeutung kommt der Person zu, welcher man die Vorsorgevollmacht ausstellt.
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf die unterschiedlichsten Lebens- und Rechtsbereiche beziehen. Von Bankgeschäften über Vertragsangelegenheiten bis hin zu Wünschen über die Verbringung in ein bestimmtes Krankenhaus oder Pflegeheim.
Insbesondere Gewerbetreibenden und Unternehmern raten wir eine Vorsorgevollmacht in Form einer Unternehmensvorsorgevollmacht zu formulieren, um für den Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit den Fortgang des Unternehmens zu sichern.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann es auch vermieden werden, dass bei einer dauerhaften Krankheit durch das zuständige Amtsgericht eine Betreuung gegen den eigenen Willen angeordnet wird. Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden sind die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.
Gerne beraten wir Sie bei dem Thema Vorsorgevollmacht und erstellen diese gegebenenfalls auch nach Ihren Vorstellungen.