Klage beim Finanzgericht
Das Finanzamt ist eine Institution die bewirkt hat, dass Reisende,
nicht mehr ihre Sekretärin als Ehefrau, sondern ihre Ehefrau als Sekretärin ausgeben.
Das Finanzamt ist eine Institution die bewirkt hat, dass Reisende,
nicht mehr ihre Sekretärin als Ehefrau, sondern ihre Ehefrau als Sekretärin ausgeben.
Das Finanzgericht ist zuständig für Streitigkeiten die auf einem steuer- oder zollrechtlichen Sachverhalt gründen. Sofern im Verwaltungsverfahren mit dem Finanzamt keine Einigung erzielt werden kann oder einem eingelegten Einspruch nicht abgeholfen wird, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Finanzgericht gegen Steuer- und Abgabenbescheide zu klagen.
Das Verfahren vor den Finangerichten ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt ist. Es weist einen lediglich zweistufigen Gerichtsaufbau mit dem jeweiligen Finanzgericht (in Bayern zum Beispiel das Finanzgericht München und das Finanzgericht Nürnberg) sowie dem Bundesfinanzhof auf.
Das Finanzgericht München und der Bundesfinanzhof befinden sich nur ca. 5 Minuten von unsere Kanzlei entfernt.
Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen steuer- oder zollrechtlichen Angelegeneheiten vor allen Finanzgerichten in Deutschland und dem Bundesfinanzhof in München.