Einspruch beim Finanzamt
Einsam ist der Mensch erst, wenn er von dem Finanzamt vergessen wird.
Einsam ist der Mensch erst, wenn er von dem Finanzamt vergessen wird.
Das Steuerrecht stellt nach vielfacher Meinung das wohl komplexeste Teilrechtsgebiet in Deutschland dar. Diese Entwicklung hat mehrere historisch bedingte Gründe und hängt nicht zuletzt auch mit dem hohen Interesse des Staates an diesem Rechtsgebiet zusammen, der hieraus den Großteil seiner Einnahmen generiert.
Für den Steuerzahler ist es deshalb oftmals schwer zu erkennen, ob seine Steuererklärung von der Finanzverwaltung ordnungsgemäß bearbeitet wurde und sein Erbschaftsteuer-, Schenkungssteuer-, oder Einkommensteuerbescheid korrekt erlassen wurde.
Sofern Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Steuerbescheides haben, überprüfen wir diesen gerne auf seine Rechtmäßigkeit.
Sofern wir zu dem Schluss kommen, dass Ihr Steuerbescheid formell oder materiell rechtswidrig ist, legen wir für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein um zu vermeiden, dass Sie mehr Steuern bezahlen müssen als notwendig.
Wichtig ist hier, dass Sie uns frühzeitig vor dem Ablauf der Einspruchsfrist von 1 Monat kontaktieren, da der Steuerbescheid ansonsten bestandskräftig werden kann.