Erbscheinverfahren
Seid ihr noch einig oder habt ihr schon geerbt.
Seid ihr noch einig oder habt ihr schon geerbt.
Bei einem Erbeschein handelt es sich um eine Bescheinigung für den Erben, welche gegenüber Dritten bezeugt wer Erbe nach dem Erblasser geworden ist. Der Erbschein wird auf Antrag des Erben vom Nachlassgericht erteilt und weist den Erben oder die gemeinschaftlichen Erben mit den jeweiligen Erbquoten aus. Ein Erbschein wird regelmäßig zum Nachweis der Legitimation des Erben gegenüber Kreditinstituten, dem Handelsregister oder dem Grundbuchamt benötigt, da ihm ein öffentlicher Glaube zukommt (§ 2366 BGB). Der Erbe kann damit Verfügungen über den Nachlass treffen.
Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist oder nur ein privatschriftliches Testament vorhanden ist und sich Grundbesitz im Nachlass befindet oder das Testament nicht eindeutig ist, empfiehlt sich die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Der Antrag hat bestimmte Angaben zu enthalten, deren Richtigkeit in der Regel eidesstattlich zu versichern ist. Seit dem 17.5.2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung, welche auch die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zur Verwendung in andern Mitgliedstaaten der EU ermöglicht.
Das Erbscheinverfahren ist abzugrenzen von der Feststellungsklage über das Erbrecht im ordentlichen Rechtsweg. Beide Verfahren konkurrieren miteinander und können grundsätzlich unabhängig voneinander betrieben werden, wobei das Erbscheinverfahren in der Regel nach Einreichung einer ordentlichen Klage auf Feststellung der Erbenstellung vorläufig auszusetzen ist. Das Erbscheinverfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und hat damit die Vorteile, dass die Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen durchzuführen ist und gegenüber einer Feststellungsklage geringere Gerichtskosten anfallen.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Erbschein benötigen und diesen beantragen sollten, beraten wir Sie gerne. Wir vertreten Sie außerdem vor Gericht sowohl bei streitigen Erbscheinverfahren wie auch in Feststellungsprozessen.