Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.10.2025 – IX R 4/24
In dem entschiedenen Fall hatte die Klägerin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Immobilie im Privatvermögen. Sie erzielte hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eigentümer des Grundstücks waren die Kinder der Klägerin. Im Zuge der Veräußerung des Grundstücks verzichtete die Klägerin gegen Entgelt auf ihr Nießbrauchsrecht und behandelte die erhaltene Zahlung als eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung.
Der BFH sah dies allerdings anders und behandelte das Entgelt für den Verzicht auf das Nießbrauchsrecht als steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr.1a EStG. Nach Auffassung des BFH tritt die Entschädigung wirtschaftlich an die Stelle der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ist damit den Einkünften gem. § 21 Abs.1 Satz 1 Nr.1 EStG zuzuordnen.
Der BFH gibt damit seine frühere Rechtsprechung auf und widerspricht der Verwaltungsauffassung im Nießbrauchserlass. Es bleibt abzuwarten, wie die Verwaltung auf diese neue Rechtsprechung reagiert.